Druck durch Nachahmer ihres Erfolgsmodells wird spürbar
München, 7. Februar 2017. Nach Jahren des
langsamen, aber kontinuierlichen Wachstums verzeichnet die bayerische
Brauwirtschaft 2016 erstmals wieder einen leichten Rückgang des Bierabsatzes
von – 1,1% gegenüber dem Vorjahr. Die überdurchschnittlichen Zuwachsraten im
Exportgeschäft (+ 5,9% oder 290.000 hl) konnten das Inlandsminus von – 2,9% nur
teilweise kompensieren.
Noch nicht
eingerechnet ist hierbei das Absatzplus bei alkoholfreiem Bier (+ 4,5% oder
84.200 hl). Das ist steuerfrei und wird von der amtlichen Statistik nicht
erfasst. Unter Berücksichtigung auch alkoholfreien Bieres verbleibt ein Minus
von noch 0,7% gegenüber 2015.
„Die Erfolgsgeschichte der bayerischen Brauwirtschaft hat im In- und
Ausland Nachahmer gefunden!“ erklärte Georg
Schneider, Präsident des Bayerischen Brauerbundes, anlässlich der Jahrespressekonferenz
des Spitzenverbandes der bayerischen Brauwirtschaft heute in München die
Entwicklung. Seines Erachtens ist der leichte Rückgang des Absatzes bayerischer
Brauereien auch darauf zurückzuführen, dass außerbayerische Brauereien
zwischenzeitlich selbst auf Bierspezialitäten wie Weißbier, Helles, Keller-,
Land- oder dunkle Biere setzen, die über Jahrzehnte eine Domäne der Bayerischen
Brauer waren und die ihnen in den letzten Jahren gegen den Trend Wachstum
bescherten.
Die zum trendigen „Bayern-Nostalgie-Gebinde“
mutierte „Euroflasche“ verzeichne jedoch gerade außerhalb Bayerns Zuwachsraten
für „echtes“ Bayerisches Bier, vor allem der Sorte Hell.
Markendurchsetzung auf den Exportmärken
Trotz schwieriger
gewordener Rahmenbedingungen auch auf den Exportmärkten produzierten Bayerns
Brauer unter Einschluss alkoholfreien Bieres 2016 rund 25,5 Mio. Hektoliter
Bier. 5,2 Mio. hl Bierexport bedeuten den 7. Exportrekord in Folge.
Brauerpräsident Georg
Schneider wertet die erfolgreiche Durchsetzung der Markenrechte für
„Bayerisches Bier g.g.A.“ in Irland, England, Frankreich und Norwegen, ebenso
wie die langwierig erkämpfte Streichung des Begriffes „Bayerisches Bier“ aus
dem CETA-Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada als richtungsweisend
für zukünftige Exporterfolge.
Aufklärung statt Bevormundung
Kritisch äußert sich Schneider
zur immer weiter um sich greifenden Bevormundung der Konsumenten seitens der
Politik. „Jedes Konsumverbot ist auch ein
Stück Freiheitsberaubung, das es sorgfältig abzuwägen gilt“, so der
Brauerpräsident. Er verwies auf die umfangreichen eigenen Aufklärungskampagnen
der Brauwirtschaft zur Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs.
Auch verwahrte er
sich gegen überzogenen Verbraucherschutz. „Gerade
in Deutschland sind unsere Lebensmittel so sicher und qualitativ hochwertig wie
nie zuvor,“ hielt er immer weiterreichenden Forderungen auch an die
Brauwirtschaft zum angeblichen Schutz der Verbraucher entgegen. Er verwies auf
geltendes Lebensmittelrecht und forderte eine Stärkung des selbstverantwortlichen
Handelns mündiger Verbraucher anstelle falsch verstandenen Verbraucherschutzes.
Rechtssicherheit für das Bayerische Reinheitsgebot
In seinem Rückblick
auf das Jubiläumsjahr dankte Präsident Scheider für die vielen positiven
Impulse, die der 500. Geburtstag des Bayerischen Reinheitsgebots der
Brauwirtschaft gegeben hat. Das Jubiläum habe jedoch auch Themen aufgewirbelt,
mit denen sich die Brauwirtschaft nun intern beschäftige: Als Beispiel nannte
Georg Schneider die im „Vorläufigen Biergesetz“ unzureichend geregelte
Zulassung für „Besondere Biere“. „Wenn
wir das Reinheitsgebot dauerhaft absichern und festigen wollen, dann ist der
Bundesgesetzgeber gefordert, im Einklang mit geltender Rechtsprechung
bundesweit durch ein einheitliches Regelwerk Rechtsklarheit und Rechtssicherheit
zu schaffen!“ Insbesondere verwies Schneider auf eine Wettbewerbsverzerrung
durch die in den Bundesländern unterschiedliche Genehmigungspraxis für „Besondere
Biere“.
Bayerische Bierkönigin 2017 – jetzt bewerben!
Die amtierende
Bayerische Bierkönigin Sabine-Anna
Ullrich rief anlässlich der Jahrespressekonferenz des Bayerischen
Brauerbundes bierbegeisterte Damen ab 21 auf, sich um ihre Nachfolge zu
bewerben. Unter dem Motto „Willst Du
Bayerns Königin werden“ sind Interessentinnen eingeladen, noch bis zum 6. März
ihre Bewerbung einzureichen. Am 18. Mai endet ihre Amtszeit. Im Rahmen einer
glanzvollen Biergala wird dann die Bierkönigin 2017/2018 gekürt, die dann ein
Jahr lang das Bayerische Bier und die Tourismusregion „Bierland Bayern“ vertritt.
Text Bayerischer Brauerbund, Bild Sabine Erl