Dienstag, 7. Februar 2017

Bayerische Brauwirtschaft blickt zufrieden auf das Jubiläumsjahr


Druck durch Nachahmer ihres Erfolgsmodells wird spürbar
München, 7. Februar 2017. Nach Jahren des langsamen, aber kontinuierlichen Wachstums verzeichnet die bayerische Brauwirtschaft 2016 erstmals wieder einen leichten Rückgang des Bierabsatzes von – 1,1% gegenüber dem Vorjahr. Die überdurchschnittlichen Zuwachsraten im Exportgeschäft (+ 5,9% oder 290.000 hl) konnten das Inlandsminus von – 2,9% nur teilweise kompensieren.
Noch nicht eingerechnet ist hierbei das Absatzplus bei alkoholfreiem Bier (+ 4,5% oder 84.200 hl). Das ist steuerfrei und wird von der amtlichen Statistik nicht erfasst. Unter Berücksichtigung auch alkoholfreien Bieres verbleibt ein Minus von noch 0,7% gegenüber 2015.
Die Erfolgsgeschichte der bayerischen Brauwirtschaft hat im In- und Ausland Nachahmer gefunden!“ erklärte Georg Schneider, Präsident des Bayerischen Brauerbundes, anlässlich der Jahrespressekonferenz des Spitzenverbandes der bayerischen Brauwirtschaft heute in München die Entwicklung. Seines Erachtens ist der leichte Rückgang des Absatzes bayerischer Brauereien auch darauf zurückzuführen, dass außerbayerische Brauereien zwischenzeitlich selbst auf Bierspezialitäten wie Weißbier, Helles, Keller-, Land- oder dunkle Biere setzen, die über Jahrzehnte eine Domäne der Bayerischen Brauer waren und die ihnen in den letzten Jahren gegen den Trend Wachstum bescherten.
Die zum trendigen „Bayern-Nostalgie-Gebinde“ mutierte „Euroflasche“ verzeichne jedoch gerade außerhalb Bayerns Zuwachsraten für „echtes“ Bayerisches Bier, vor allem der Sorte Hell.
Markendurchsetzung auf den Exportmärken
Trotz schwieriger gewordener Rahmenbedingungen auch auf den Exportmärkten produzierten Bayerns Brauer unter Einschluss alkoholfreien Bieres 2016 rund 25,5 Mio. Hektoliter Bier. 5,2 Mio. hl Bierexport bedeuten den 7. Exportrekord in Folge.
Brauerpräsident Georg Schneider wertet die erfolgreiche Durchsetzung der Markenrechte für „Bayerisches Bier g.g.A.“ in Irland, England, Frankreich und Norwegen, ebenso wie die langwierig erkämpfte Streichung des Begriffes „Bayerisches Bier“ aus dem CETA-Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada als richtungsweisend für zukünftige Exporterfolge.
Aufklärung statt Bevormundung
Kritisch äußert sich Schneider zur immer weiter um sich greifenden Bevormundung der Konsumenten seitens der Politik. „Jedes Konsumverbot ist auch ein Stück Freiheitsberaubung, das es sorgfältig abzuwägen gilt“, so der Brauerpräsident. Er verwies auf die umfangreichen eigenen Aufklärungskampagnen der Brauwirtschaft zur Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs.
Auch verwahrte er sich gegen überzogenen Verbraucherschutz. „Gerade in Deutschland sind unsere Lebensmittel so sicher und qualitativ hochwertig wie nie zuvor,“ hielt er immer weiterreichenden Forderungen auch an die Brauwirtschaft zum angeblichen Schutz der Verbraucher entgegen. Er verwies auf geltendes Lebensmittelrecht und forderte eine Stärkung des selbstverantwortlichen Handelns mündiger Verbraucher anstelle falsch verstandenen Verbraucherschutzes.
Rechtssicherheit für das Bayerische Reinheitsgebot
In seinem Rückblick auf das Jubiläumsjahr dankte Präsident Scheider für die vielen positiven Impulse, die der 500. Geburtstag des Bayerischen Reinheitsgebots der Brauwirtschaft gegeben hat. Das Jubiläum habe jedoch auch Themen aufgewirbelt, mit denen sich die Brauwirtschaft nun intern beschäftige: Als Beispiel nannte Georg Schneider die im „Vorläufigen Biergesetz“ unzureichend geregelte Zulassung für „Besondere Biere“. „Wenn wir das Reinheitsgebot dauerhaft absichern und festigen wollen, dann ist der Bundesgesetzgeber gefordert, im Einklang mit geltender Rechtsprechung bundesweit durch ein einheitliches Regelwerk Rechtsklarheit und Rechtssicherheit zu schaffen!“ Insbesondere verwies Schneider auf eine Wettbewerbsverzerrung durch die in den Bundesländern unterschiedliche Genehmigungspraxis für „Besondere Biere“.
Bayerische Bierkönigin 2017 – jetzt bewerben!

Die amtierende Bayerische Bierkönigin Sabine-Anna Ullrich rief anlässlich der Jahrespressekonferenz des Bayerischen Brauerbundes bierbegeisterte Damen ab 21 auf, sich um ihre Nachfolge zu bewerben. Unter dem Motto „Willst Du Bayerns Königin werden“ sind Interessentinnen eingeladen, noch bis zum 6. März ihre Bewerbung einzureichen. Am 18. Mai endet ihre Amtszeit. Im Rahmen einer glanzvollen Biergala wird dann die Bierkönigin 2017/2018 gekürt, die dann ein Jahr lang das Bayerische Bier und die Tourismusregion „Bierland Bayern“ vertritt. 

Text Bayerischer Brauerbund, Bild Sabine Erl