Dieser Text stammt aus einer Mitteilung des Bundeswahlleiters
Roderich Egeler, Präsident des Statistischen Bundesamtes
WIESBADEN - Bei der Bundestagswahl 2013 können blinde und
sehbehinderte Wahlberechtigte ihre Stimme mit Hilfe von Stimmzettelschablonen
eigenständig und ohne Hilfe einer Vertrauensperson abgeben. Wie der
Bundeswahlleiter mitteilt, werden die Stimmzettelschablonen kostenlos von den
Landesvereinen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV)
ausgegeben.
Stimmzettelschablonen werden bundesweit seit der
Bundestagswahl 2002 und der Europawahl 2004 angeboten. Die Kosten für die
Herstellung der Schablonen werden den Blindenvereinen von der Bundesregierung
erstattet.
Zur Orientierung sind alle Stimmzettel einheitlich in der
rechten oberen Ecke gelocht oder gestanzt, an der Stimmzettelschablone ist dazu
passend die rechte obere Ecke abgeschnitten. Mit jeder Schablone werden
Begleitinformationen zum Aufbau der Schablone und zum Stimmzettel ausgegeben,
je nach Landesverband in Punktschrift, als Audio-CD, im DAISY-Format oder in
Großdruck. So können blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler am Wahltag
in der Wahlkabine oder vorher per Briefwahl selbstständig ihren Stimmzettel
ausfüllen. Wer im Wahllokal wählt, sollte allerdings die Wahlschablone wieder
mit nach Hause nehmen, damit das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Auf dem
Stimmzettel selbst ist kein Unterschied festzustellen.
Wer mit einer Stimmzettelschablone wählen möchte, kann
diese – auch ohne Mitglied in einem Blindenverein zu sein – anfordern
• über die
bundesweite Hotline des DBSV unter 01805 / 66 64 56 (0,14
Euro/Minute aus dem deutschen Festnetz), die automatisch
die Verbindung zum zuständigen Landesverband herstellt oder
• direkt bei den
Landesvereinen des DBSV, die aus der Liste am Ende
dieser Pressemitteilung ersichtlich sind.
Für Wahlberechtigte mit Mobilitätseinschränkungen ist der
barrierefreie Zugang zum Wahlraum besonders wichtig. Auf der
Wahlbenachrichtigung wird darüber informiert, ob der Wahlraum barrierefrei
zugänglich ist und wo Informationen über barrierefreie Wahlräume und
Hilfsmittel erhältlich sind.
Ist der Wahlraum nicht barrierefrei zugänglich, kann ein
Wahlschein beantragt werden und damit in einem anderen, barrierefrei
zugänglichen Wahlraum in diesem Wahlkreis gewählt werden. Selbstverständlich
besteht auch die Möglichkeit per Briefwahl zu wählen. Weitere Informationen
können dem Wahlschein und dem Merkblatt zur Briefwahl, das den
Briefwahlunterlagen beigefügt ist, entnommen werden.
Wer nicht oder nicht ausreichend lesen kann oder wegen
einer körperlichen Beeinträchtigung daran gehindert ist, selbst den Stimmzettel
zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu werfen, kann sich im
Wahllokal oder bei der Briefwahl durch eine andere Person unterstützen lassen.
Die Hilfsperson kann frei bestimmt werden, beispielsweise auch aus den
Mitgliedern des Wahlvorstandes. Soweit für die Hilfeleistung erforderlich, darf
sie gemeinsam mit dem Wähler oder der Wählerin die Wahlkabine aufsuchen. Die
Hilfsperson darf aber nur die Wünsche des Wählers oder der Wählerin erfüllen
und ist verpflichtet, ihre dadurch erlangten Kenntnisse von der Wahl des
Anderen geheimzuhalten.
Folgende Landesverbände des DBSV stellen für blinde und
sehbehinderte Wahlberechtigte auf Anforderung kostenlos Stimmzettelschablonen
zur
Verfügung:
Bundesland
Verein bzw. Verband und Erreichbarkeit
Baden-
Württemberg
Badischer Blinden- und Sehbehindertenverein V.m.K.,
Mannheim, Telefon: 0621 / 40 20 31
Blinden- und
Sehbehindertenverein Südbaden e.V., Freiburg, Telefon: 0761 / 3 61 22
Blinden- und
Sehbehindertenverband Württemberg e. V., Stuttgart, Telefon: 0711 / 2 10 60-0
Bayern
Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e.V,
München, Telefon: 089 / 5 59 88-0
Berlin
Allgemeiner Blinden- und
Sehbehindertenverein
Berlin gegr. 1874 e.V., Telefon: 030 / 8 95 88-0
Branden-
burg
Blinden-und-Sehbehinderten-Verband e.V.,
Cottbus, Telefon: 0355 / 2 25 49
Bremen
Blinden- und Sehbehindertenverein Bremen e.V.,
Telefon: 0421 / 24 40 16-10
Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e. V.,
Telefon: 040 / 20 94 04-0
Hessen
Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V.
Frankfurt/Main, Telefon: 069 / 15 05 96 72
Mecklenburg-
Vorpommern
Blinden- und Sehbehindertenverein Mecklenburg-Vorpommern
e.V., Rostock, Telefon: 0381 / 77 89 80
Niedersachsen
Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e.V.,
Hannover, Telefon: 0511 / 51 04-0
Nordrhein-
Westfalen
Lippischer Blinden- und Sehbehindertenverein e.V.,
Detmold, Telefon: 05231 / 63 00-0
Blinden- und
Sehbehindertenverband Nordrhein e.V.,
Meerbusch, Telefon: 0 21 59 / 96 55-0
Blinden- und
Sehbehindertenverein Westfalen e.V., Dortmund, Telefon: 0231 / 55 75 90-0
Rheinland-
Pfalz
Landesblinden- und
Sehbehindertenverband
Rheinland-Pfalz e.V., Mainz, Telefon: 06131 / 6 93 97 36
Saarland
Blinden- und Sehbehindertenverein für das
Saarland e.V., Saarbrücken, Telefon: 0681 / 81 81 81
Sachsen
Blinden- und Sehbehinderten-Verband Sachsen e.V.,
Dresden, Telefon: 03 51 / 8 09 06 11
Sachsen-
Anhalt
Blinden- und Sehbehinderten-Verband
Sachsen-Anhalt e. V., Magdeburg, Telefon: 0391 / 2 89 62
39
Schleswig-
Holstein
Blinden- und Sehbehindertenverein
Schleswig-Holstein e.V., Lübeck, Telefon: 0451 / 40 85
08-0
Thüringen
Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e.V.,
Weimar, Telefon: 03643 / 74 29 07
Herausgeber: (c) Der Bundeswahlleiter
c/o Statistisches Bundesamt, Pressestelle
Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden
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