Bayerische Brautradition nach dem Reinheitsgebot ist immaterielles Kulturerbe
In einem
Festakt in der Münchner Residenz erhob Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle die
„Bayerische Brautradition nach dem Reinheitsgebot“ zum immateriellen Kulturerbe
des Freistaates Bayern. Das Brauwesen hat im Freistaat Bayern eine besonders
lange und kulturprägende Tradition. Bereits im frühen Mittelalter begannen
Mönche mit der Herstellung des bayerischen Volksgetränks zur Versorgung der
Klöster und Pilger. Dem 1516 in Ingolstadt erlassenen Bayerischen
Reinheitsgebot mit der strikten Beschränkung auf die Zutaten Wasser Malz und
Hopfenist es zu verdanken, dass sich in Bayern eine einzigartige als
„Braukunst“ bezeichnete Handwerkstechnik entwickelt hat.
Neben der bayerischen Brautradition
ernannte Kultusminister Spaenle 12 weitere Bräuche, Feste und
Handwerkstechniken zum immateriellen Kulturerbe Bayerns. „Als Kulturstaat
wollen wir das immaterielle Kulturerbe dokumentieren, aber auch das Bewusstsein
der Menschen für unsere großartigen und vielfältigen Traditionen schärfen“, so
Minister Spaenle.
Der Präsident des Bayerischen
Brauerbundes, Friedrich Düll, nahm die Urkunde stellvertretend für die
bayerische Brauwirtschaft entgegen. „Das Bayerische Reinheitsgebot ist seit 500
Jahren die Grundlage der Brautradition in Bayern und ein weltweit geschätztes
Qualitätssiegel für gutes und reines Bier. Die Auszeichnung unterstreicht wie eng
das Brauwesen mit der bayerischen Kultur und Tradition verknüpft ist.
Die bayerische Brauwirtschaft
beheimatet mit 616 Brauereien knapp die Hälfte aller deutschen Braustätten. Die
Branche ist unverändert mittelständisch strukturiert und braut auf der Grundlage
des Bayerischen Reinheitsgebotes eine einzigartige traditionelle und innovative
Sortenvielfalt.
Kontakt:
Bayersicher Brauerbund e.V., www.bayerisches-bier. de
Text Bayerischer Brauerbund e.V., Foto Sabine Erl