Marion C. Winter zu Besuch in der Spezerei Fröhlich
Anlässlich der Veranstaltung zum Thema Freihandelsabkommen in Straubing besuchte Marion C. Winter die Spezerei Fröhlich in Straubing, um über die Auswirkungen des geplanten Freihandelsabkommens auf kleine Bioläden zu diskutieren.
Die in Straubing bereits seit langem etablierte Spezerei Fröhlich bezieht die saisonbedingt täglich frischen Waren unter anderem von Bioland-Bauern aus der Region und wird ein Mal monatlich mit Chiemgauer Naturkost beliefert. Verkauft wird ausschließlich „ohne Gentechnik verarbeitete Ware“. Früher wurde auch frisches, selbst verpacktes Müsli verkauft, eine besondere Spezialität. Seit der Deklarationspflicht der EU ist das jedoch in seinem Laden nicht mehr möglich, so Fröhlich. „Da hier für jede Flocke einzeln angegeben werden muss woher sie stammt“. Darüber hinaus muss das Mischungsverhältnis genau eingehalten werden, wofür teure Maschinen zum Messen und Abwiegen notwendig gewesen wären. Davon habe man dann Abstand gehalten. Marion C. Winter erklärte dazu, dass viele Regelungen der EU völlig unsinnige Einschränkungen darstellen. Dabei werde die Überprüfung gerade in Bayern besonders streng gehandhabt. Während andere EU-Länder die vorgeschriebenen Regelungen teilweise sehr großzügig handhaben.
Gerade im Hinblick auf genfreie Ware werde das geplante Freihandelsabkommen eine einschneidende Änderung herbeiführen, welche tiefgreifend genug ist, um jeden einzelnen von uns zu betreffen. Die Großbetriebe haben kein Interesse am Bio-Markt, wenn sie ihn nicht selbst befüllen können. Deshalb kommt es auch hier darauf an, wie das Freihandelsabkommen, auch TTIP genannt, verhandelt wird. Anders können wir unter anderem die Einfuhr von genveränderten Lebensmitteln nicht mehr stoppen. Welche Auswirkungen das haben kann erklärt sich an den Folgen des Abkommens zwischen den USA und Mexico. In Mexico haben anschließend 3 Millionen Bauern aufgehört zu produzieren, da der Import aus Amerika billiger war als die Herstellung vor Ort. Nach einer Verordnung im Freihandelsabkommen darf darüber hinaus für Produkte aus einer bestimmten Region nicht mehr geworben werden. Was einen großen Einschnitt in die Förderung regionaler Waren zur Folge hat.