Mittwoch, 14. Mai 2014

Die Gefahren des Investitionsschutzes im TTIP

Valerian Thielicke ging bei der Veranstaltung zum Thema Freihandelsabkommen in Straubing ausführlich auf die Auswirkungen des TTIP auf alle Lebensbereiche ein.Der Einfluss der Europäischen Union auf die Kommunen und Landkreise ist enorm, meint der 20jährige Student. „Schon jetzt ist die Ausschreibung von Aufträgen für viele Kommunen ein Kraftakt“. Viele Aufträge müssen nämlich heute schon europaweit ausgeschrieben werden, wofür man viele Regeln beachten muss. Deswegen müssen sich viele Gemeinden und Landkreise schon heute teure Anwälte zur Beratung holen, um keine Fehler zu machen, damit sie nicht verklagt werden können. Würden durch TTIP manche Aufträge dann sogar auch noch in den USA ausgeschrieben, wäre die Vergabe von Aufträgen für Kommunen fast nicht mehr zu schultern. Nicht nur das vollkommen andere Rechtssystem, sondern darüber hinaus die intransparente Rechtsprechung durch sogenannte Schiedsgerichte würden nur Kosten verursachen und allen europäischen Gemeinden schaden. „Diese Schiedsgerichte sind bekannt und berüchtigt dafür, dass sie immer sehr unternehmensfreundlich urteilen“, bemerkte Thielicke. Dies gilt es zum Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger zu verhindern. 



TTIP birgt aber noch ein weiteres großes Problem, den sogenannten Investitionsschutz. Durch diesen sollen Unternehmen die Möglichkeit erhalten, intransparent und vollkommen an allen rechtsstaatlichen Institutionen vorbei, Staaten für seine politischen Entscheidungen haftbar zu machen. Durch diese können Staaten für legitime politische Entscheidungen in vermeintliche Haftung genommen, wie es zurzeit Vattenfall versucht, der Deutschland auf Schadensersatz für den Atomaussieg verklagt. Ein Beispiel, das an Dreistigkeit nicht zu überbieten ist, ist Phillip Morris, ein Zigarettenhersteller, der zurzeit versucht, Uruguay aufgrund seiner Nichtraucherschutzpolitik auf zwei Milliarden US-Dollar Schadensersatz zu verklagen. Am erschreckendsten aber ist, dass die Hälfte dieser Schiedssprüche von nur 15 Anwälten weltweit ausgehandelt werden.

All diese Verhandlungen finden im Geheimen statt bis ein fertiges Ergebnis vorliegt. In der betreffenden Verhandlungsgruppe befinden sich keine demokratisch legitimierten Vertreter, sondern Lobbyisten, Vertreter von Konzernen und Finanzinstituten. Dies lässt erwarten, dass nicht die Interessen der Bürger einfließen werden, sondern die der Konzerne. Auf Wunsch der EU-Kommission sollen Investoren/Staats-Schiedsgerichte bestehend aus drei Personen eingerichtet werden, die über die Streitigkeiten entscheiden. Die reguläre Justiz ist ausgeschlossen. Berufung oder eine höhere Instanz gibt es nicht.


Europa muss knallhart verhandeln und sich nicht länger nicht am Kuschelkurs unserer Kanzlerin orientieren.